Anlage 4 FwLVerglDRdErl - Hinweise für Ausrichter von Leistungsvergleichen
Bibliographie
- Titel
- Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"
- Redaktionelle Abkürzung
- FwLVerglDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
1. Übungsgelände
Die genaue Beschreibung ist in dem jeweiligen Modul enthalten. Die Module können auch nacheinander auf einem Platz durchgeführt werden.
2. Übungsgerätschaften
Nachstehend werden Beispiele Übungsgerätschaften umschrieben.
Brandbekämpfungsziel:
Der Aufbau des Brandbekämpfungsziels ist so zu gestalten, dass die Wassereingabe in waagerechter Form geschieht. Hierfür eignen sich trichterförmige Einlässe ähnlich einer horizontal ausfallenden Abluftöffnung an Gebäuden. Auch ein Bogen mit trichterförmigen Aufsatz ist hierfür denkbar.
Als Brandbekämpfungsziel eignen sich in Form von Auffangbehältern beispielsweise größere Müllbehälter ab einem Volumen von 240 Liter Fassungsvermögen oder Intermediate Bulk Container (IBC). Auf diese Behälter kann ein entsprechender trichterförmiger Einlass zur horizontalen Wassereingabe aufgesetzt werden.
Die Behälter müssen über mehrere für alle sichtbare Markierungen oder Vorrichtungen verfügen welche es ermöglicht, die für den Löschversuch aufgebrachte Wassermenge zu messen. Es sind mindestens Markierungen für 100 L und 200 L vorzusehen.
Denkbar ist hier auch ein oder mehrere Bohrungen auf Höhe der entsprechend einzubringenden Menge, wodurch bei Mindestfüllmenge das überschüssige Wasser austritt und damit eine Erkennbarkeit des Erreichens des Brandbekämpfungsziels anzeigt.
Ferner sollte das Brandbekämpfungsziel über eine geeignete Möglichkeit zur vollständigen Entleerung verfügen.
Zeitnahme-Einheiten:
Die Zeitnahme-Einheit sollte so gestaltet werden, dass neben dem Wertungsteam auch die Teilnehmenden sowie die Zuschauer die Zeit ablesen können. Sie kann in der Form ausgestaltet sein, dass ein großer Handdruckknopf eine batteriebetriebene Zeitnahme-Einheit auslöst. Das System ist in dem Moment flexibel einsetzbar, wenn ein Stativ als Aufnahme zur Verfügung steht.
Alternativ können Auslöser zur Zeitnahme und die Anzeige von einander abgesetzt betrieben werden und via Funk oder anderer Verbindung gekoppelt werden.
Auch klassische Stoppuhren in digitaler oder analoger Form sind denkbar.
Wasserentnahmestellen:
Als Alternative zu den realen Über- oder Unterflurhydranten eignen sich die klassischen Übungshydranten sowie Hydrantenattrappen zur Herrichtung der Wasserentnahmestelle. So kann die Wasserentnahme beispielsweise in der Form gestaltet werden, dass nach Simulation der ordnungsgemäßen Einrichtung der Wasserentnahmestelle der B-Schlauch anstelle des Hydranten dann an einem mit Wasser beaufschlagten Verteiler angekuppelt wird.
Darüber hinaus ist denkbar, einen Übungshydranten dahingehend zu ertüchtigen, dass ein entsprechender Wasseranschluss bis zur Absperreinrichtung des Hydranten hergestellt wird. Hier kann der Hydrant dann in "trockener" oder "nasser" Übung gleichermaßen genutzt werden.
Einparkfläche:
Für die Darstellung der Parkflächenbegrenzung und gleichzeitig zur Herstellung der Messbarkeit eignet sich der Aufbau eines Winkels. Dieser Winkel sollte in seinen Schenkellängen so lang sein, dass bei angemessenen Sicherheitsabstand immer noch eine gute Sichtbarkeit der Konstruktion vorhanden ist. Um ggf. nach hinten herausragenden Aufbauten entgegen zu kommen kann beispielsweise eine vertikal angebrachte Latte zur Darstellung der Höhe der hinteren Abgrenzung genutzt werden.
3. Unterlagen
Durch den Ausrichter sind am Tag des Leistungsvergleiches die entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschiften und die Infoblätter der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) vorzuhalten.
4. Sonstige Bauten
Die Bauten müssen den statischen Anforderungen und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
5. Checkliste
Für die Ausrichter wird im Downloadbereich des Landesfeuerwehrverbandes ein Muster einer Organisations-Checkliste bereitgestellt, die beispielhaft die Bausteine einer Ausrichtung "Leistungsvergleich" beschreibt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)