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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 FwLVerglDRdErl - Weiterführende Hinweise für Wertungsleitung

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"
Redaktionelle Abkürzung
FwLVerglDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

1. Anmeldeverfahren

Die Teilnehmer melden sich mit der ausgefüllten Teilnehmerliste bei der Leistungsvergleichsleitung an. Der Ausrichter kann ein Anmeldeverfahren unter Verwendung digitaler Medien zulassen und setzt einen Anmeldetermin fest. Nachmeldungen sind zu ermöglichen.

2. Leistungsvergleichsleitung

Durch den Ausrichter wird ein/ein Leistungsvergleichsleiter/in bestellt.

3. Auswertung

Durch den Ausrichter wird ausreichend Personal für die Auswertung gestellt.

4. Einspruchsverfahren

Bei einem Einspruch gegen Entscheidungen eines oder mehrerer Wertungsrichter/innen entscheidet der/die Leiter/in des Leistungsvergleichs im Benehmen mit dem/der Leiter des Moduls und einem / einer Wertungsrichterin des Moduls über den Einspruch. Der Einspruch wird dem / der Einheitsführerin mündlich mitgeteilt.

5. Verfahren bei Zielerreichungs- und Zeitgleichheit

Bei gleichem Zielerreichungsgrad und Zeitgleichheit entscheidet das Los / wird der gleiche Platz zugeordnet.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)