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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FwLVerglDRdErl

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"
Redaktionelle Abkürzung
FwLVerglDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG werden hiermit die "Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen" - Stand Februar 2020 - (Anlage) eingeführt.

Die Durchführungsbestimmungen können auch über die Internetseite der NABK (www.nabk.niedersachsen.de; Pfad "Download > Sonstiges") als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)