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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL AGZ-RdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Bremen (Richtlinie Ausgleichszulage - AGZ)
Redaktionelle Abkürzung
RL AGZ-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Gefördert wird die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten zur Sicherung einer dauerhaften Nutzung und zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. vom 23. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 351)