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Art. 15 AusbPolFühA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
AusbPolFühA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020000000

Bei der Vorbereitung einer Prüfungsordnung (Art. 4 Abs. 1 Nr. 5) sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände auf Bundesebene zu beteiligen. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung.