Art. 15 AusbPolFühA
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
- Redaktionelle Abkürzung
- AusbPolFühA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411020000000
Bei der Vorbereitung einer Prüfungsordnung (Art. 4 Abs. 1 Nr. 5) sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände auf Bundesebene zu beteiligen. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung.