Abschnitt 4 PolUVfRdErl - Erfahrungsaustausch, Überprüfung der Zielerreichung
Bibliographie
- Titel
- Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei; Beschleunigung der Verfahrensabläufe insbesondere in sog. Umfangsverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- PolUVfRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die Behörden von Staatsanwaltschaft und Polizei überprüfen die Zielerreichung in ihrem Zuständigkeitsbereich und erörtern diese im Rahmen der regelmäßigen Zusammenkünfte auf allen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Entscheidungsebenen (vgl. Bezugserlass zu a).
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Januar 2019 (Nds. MBl. S. 3, Nds. Rpfl. Nr. 4/2019 S. 113)