Amtsgericht Hannover
Urt. v. 05.09.1995, Az.: 550 C 5768/95
Kreditvertrag; AGB; Unbestimmtheit; Sicherungsabtretung; Lebensversicherungsansprüche ; Betragsmäßige Beschränkung; Verwertungsbefugnis
Bibliographie
- Gericht
- AG Hannover
- Datum
- 05.09.1995
- Aktenzeichen
- 550 C 5768/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15056
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHANNO:1995:0905.550C5768.95.0A
Rechtsgrundlagen
- § 398 BGB
- § 9 AGBG
Fundstelle
- VersR 1996, 616-617 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die bei der Gewährung von Darlehen von Banken verwendete vorformulierte Erklärung zur "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen" ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, weil sie als Sicherungsabtretung keinen Hinweis auf den zugrundeliegenden Kreditvertrag enthält, im übrigen zu unbestimmt ist und weder eine betragsmäßige Beschränkung noch eine Regelung zur Verwertungsbefugnis enthält.