Amtsgericht Hannover
Urt. v. 05.09.1995, Az.: 550 C 5768/95

Kreditvertrag; AGB; Unbestimmtheit; Sicherungsabtretung; Lebensversicherungsansprüche ; Betragsmäßige Beschränkung; Verwertungsbefugnis

Bibliographie

Gericht
AG Hannover
Datum
05.09.1995
Aktenzeichen
550 C 5768/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHANNO:1995:0905.550C5768.95.0A

Fundstelle

  • VersR 1996, 616-617 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die bei der Gewährung von Darlehen von Banken verwendete vorformulierte Erklärung zur "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen" ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, weil sie als Sicherungsabtretung keinen Hinweis auf den zugrundeliegenden Kreditvertrag enthält, im übrigen zu unbestimmt ist und weder eine betragsmäßige Beschränkung noch eine Regelung zur Verwertungsbefugnis enthält.