Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.08.1995, Az.: L 6 U 28/95

Arbeitsunfall; Unfallversicherung; Ausländer; Wohnsitz; Tod; Überführung; Überführungskosten; Erstattung; Ausland; Rechtsmißbrauch

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
14.08.1995
Aktenzeichen
L 6 U 28/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 12011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1995:0814.L6U28.95.0A

Fundstellen

  • BLB RdSchr BLB 47/96
  • Breith 1996, 35
  • HVBG-INFO 1996, 581

Amtlicher Leitsatz

Stirbt ein in Deutschland tätig und mit seiner Familie wohnhaft gewesener ausländischer Arbeitnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls, sind die Kosten seiner Überführung an den im Heimatort gelegenen Ort der Bestattung von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erstattungsbegehren unter Berücksichtigung der Beziehungen des Verstorbenen und seiner Familie zum ausländischen Heimatort rechtsmißbräuchlich ist.