Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) (1)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273 - VORIS 28400 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 127)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaft)
Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land1
Allgemeine Pflicht2
Pflichten öffentlicher Stellen3
Abfallbilanz4
Abfallwirtschaftskonzept5
Zweiter Teil
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger6
Trennung und Verwertung von Abfällen7
Abfallberatung8
(weggefallen)9
Verbotswidrig lagernde Abfälle10
Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung11
Gebühren12
Dritter Teil
Entsorgung und Überwachung von Sonderabfällen
Sonderabfälle13
(weggefallen)14
Organisation der Entsorgung der Sonderabfälle und der nach § 15 Abs. 3 Satz 2 KrW-/AbfG ausgeschlossenen Abfälle15
Andienung16
Zuweisung und Zuführung16a
Verordnungsermächtigung17
Kosten der Sonderabfallentsorgung18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
Vierter Teil
Abfallwirtschaftsplanung
Abfallwirtschaftsplanung21
Verbindlichkeit von Festlegungen in den Abfallwirtschaftsplänen22
Verbringen von Abfällen in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen23
Verbringung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens24
Fünfter Teil
Abfallentsorgungsanlagen
(weggefallen)25
Veränderungssperre26
(weggefallen)27
Enteignung28
(weggefallen)29
Eigenüberwachung30
Sechster Teil
Entladung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen
Anwendungsbereich31
Begriffsbestimmungen32
Hafenauffangeinrichtungen33
Schiffsabfallbewirtschaftungspläne, Informationen34
Entladung von Schiffsabfällen35
Entladung von Ladungsrückständen36
Meldung, Überwachung37
Entgeltordnung38
Sonderregelung für Schiffe im hoheitlichen Einsatz39
Siebenter Teil
Gefahrenabwehr, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Kosten
(weggefallen)40
Behörden41
Sachliche Zuständigkeit42
Örtliche Zuständigkeit43
Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen44
Datenverarbeitung, Überwachung45
Ordnungswidrigkeiten46
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Außer-Kraft-Treten bisherigen Rechts47
Übergangsregelung48
In-Kraft-Treten49
Anlage 1 (zu § 34 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 34 Abs. 5)

(1) Amtl. Anm.:

§ 12 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung des Artikels 10 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. EG Nr. L 182 S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), der Sechste Teil dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. EG Nr. L 332 S. 81), zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/71/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 (ABl. EU Nr. L 329 S. 33).