Abschnitt 6 RL IKiGa - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)
- Amtliche Abkürzung
- RL IKiGa
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Die Zweckbindung für zusätzlich geschaffene Plätze durch Neubau, Ausbau, Umbau oder Sanierung beträgt 25 Jahre, im Übrigen 5 Jahre.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 22. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 428)