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  • ab 01.03.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL IKiGa - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)
Amtliche Abkürzung
RL IKiGa
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Zweckbindung für zusätzlich geschaffene Plätze durch Neubau, Ausbau, Umbau oder Sanierung beträgt 25 Jahre, im Übrigen 5 Jahre.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 22. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 428)