Abschnitt 8 StrHHEErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Strukturwandels im ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt (Strukturhilfen Helmstedt)
- Redaktionelle Abkürzung
- StrHHEErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28010
8.1 Dieser Erl. tritt am 15. 8. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2039 außer Kraft.
8.2 Staatliche Beihilfen i. S. des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der konsolidierten Fassung vom 7. 6. 2016 (ABl. EU Nr. C 202 S. 47, Nr. C 400 S. 1; 2017 Nr. C 59 S. 1) dürfen wegen der Geltungsdauer der in Anlage dieses Erl. genannten beihilferechtlichen Rechtsgrundlagen nur bis zum 31. 12. 2023 bewilligt werden, soweit nicht eine Anpassung dieses Erl. an die ab dem 1. 1. 2024 geltenden beihilferechtlichen Rechtsgrundlagen erfolgt ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2040 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 15. August 2022 (Nds. MBl. S. 1271)
An
die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nachrichtlich:
An
den Landkreis Helmstedt
das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig