§ 2 HebGebVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
- Redaktionelle Abkürzung
- HebGebVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064010600000
Für Hebammenleistungen im Rahmen der Sozialhilfe sind die von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für gleiche Leistungen zu zahlenden Gebühren zu berechnen.