§ 3 HebGebVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
- Redaktionelle Abkürzung
- HebGebVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064010600000
Diese Verordnung tritt am 15. August 1984 in Kraft. Sie findet Anwendung auf die Vergütung von Hilfeleistungen bei allen nach dem 14. August 1984 erfolgten Geburten und Fehlgeburten. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juni 1965 (Nieders. GVBl. S. 141), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 1975 (Nieders. GVBl. S. 100), außer Kraft.
Hannover, den 10. August 1984.
Das Niedersächsische Landesministerium
Für den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten
Hasselmann
Für den Niedersächsischen
Sozialminister
Möcklinghoff