Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 17.05.1990, Az.: 3 WF 63/90

Leistungsbestimmung ; Unterhaltsschuldner; Unterhaltspflichtiger; Zahlung der Unterhaltsansprüche; Tilgung von Unterhaltsrückständen

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
17.05.1990
Aktenzeichen
3 WF 63/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 10636
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:0517.3WF63.90.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1991, 719-721 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es kommt im allgemeinen zu einer Leistungsbestimmung des

Unterhaltsschuldners, wenn der Unterhaltspflichtiger zwar die gerade fälligen Unterhaltsansprüche, jedoch nicht die Unterhaltsrückstände abtragen kann. Diese Leistungsbestimmung beinhaltet die Deckung des gegenwärtig bestehenden Bedarfs des Unterhaltsberechtigten. § 366 Abs. 2 BGB ist hierbei nicht anzuwenden.