Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.07.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SchFBRdErl - Schwerpunkte der Fachberatung

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Fachberaterinnen und Fachberater wirken im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Schulen. Die Beratung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Unterrichtsbezogene Beratung und Vermittlung neuer fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse, die an als Ganztagsschulen geführten Schulen die gelingende Verzahnung von Unterricht mit außerunterrichtlichen Angeboten einschließt

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung von curricularen Vorgaben sowie bei der Erstellung von thematischen Schwerpunkten zentraler Arbeiten bei der obersten Schulbehörde

  • Mitwirkung an der inhaltlichen Gestaltung und Entwicklung von Internetauftritten und Lernplattformen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums

  • Mitwirkung bei der Entwicklung schuleigener Arbeitspläne sowie schulinterner Konzepte

  • Mitwirkung bei Hinweisen zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen

  • Organisation und Durchführung von fachbezogenen Besprechungen mit den Schulen

  • Mitwirkung an und Mitgestaltung der schulinternen und schulübergreifenden Fortbildung auf der Grundlage des von der Schule festgestellten Fortbildungsbedarfs in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und den Kompetenzzentren

  • Übernahme von Fortbildungsaufgaben in Abstimmung mit den regionalen Kompetenzzentren

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, Kooperation mit anderen an der Beratung und Unterstützung der Schule Beteiligten, Mithilfe bei der Vermittlung schulischer und außerschulischer Kooperationspartner sowie Koordinierung des Erfahrungsaustausches zwischen den Schulen

Die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung wirkt über die oben genannten Schwerpunkte hinaus beratend im Einzelfall am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit.

Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Fachberatung weitere Aufgaben auf Veranlassung der Schulbehörde wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Vorhaben erforderlich.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)