SchFBRdErl,NI - Schulformbezogene Fachberatung-Runderlass

Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 1.7.2021 - 32-81420 -

Vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)

- VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater1
Schwerpunkte der Fachberatung2
Fächer und Fachbereiche3
Kontingente4
Schlussbestimmungen5

Abschnitt 1 SchFBRdErl - Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Fachberaterinnen und Fachberater sind Lehrkräfte an einer Schule. Hinsichtlich der Fachberatertätigkeit unterstehen sie der Schulbehörde, für die sie bestellt sind, und handeln in ihrem Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.

Die Aufgaben der Fachberatung sind in der Regel nur Lehrkräften im Eingangsamt oder im ersten Beförderungsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren. Eine Beauftragung für mehrere Fächer oder Fachbereiche soll in der Regel nicht erfolgen. Gemäß § 15 Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang gewährt.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)

Abschnitt 2 SchFBRdErl - Schwerpunkte der Fachberatung

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Fachberaterinnen und Fachberater wirken im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Schulen. Die Beratung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Unterrichtsbezogene Beratung und Vermittlung neuer fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse, die an als Ganztagsschulen geführten Schulen die gelingende Verzahnung von Unterricht mit außerunterrichtlichen Angeboten einschließt

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung von curricularen Vorgaben sowie bei der Erstellung von thematischen Schwerpunkten zentraler Arbeiten bei der obersten Schulbehörde

  • Mitwirkung an der inhaltlichen Gestaltung und Entwicklung von Internetauftritten und Lernplattformen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums

  • Mitwirkung bei der Entwicklung schuleigener Arbeitspläne sowie schulinterner Konzepte

  • Mitwirkung bei Hinweisen zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen

  • Organisation und Durchführung von fachbezogenen Besprechungen mit den Schulen

  • Mitwirkung an und Mitgestaltung der schulinternen und schulübergreifenden Fortbildung auf der Grundlage des von der Schule festgestellten Fortbildungsbedarfs in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und den Kompetenzzentren

  • Übernahme von Fortbildungsaufgaben in Abstimmung mit den regionalen Kompetenzzentren

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, Kooperation mit anderen an der Beratung und Unterstützung der Schule Beteiligten, Mithilfe bei der Vermittlung schulischer und außerschulischer Kooperationspartner sowie Koordinierung des Erfahrungsaustausches zwischen den Schulen

Die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung wirkt über die oben genannten Schwerpunkte hinaus beratend im Einzelfall am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit.

Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Fachberatung weitere Aufgaben auf Veranlassung der Schulbehörde wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Vorhaben erforderlich.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)

Abschnitt 3 SchFBRdErl - Fächer und Fachbereiche

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Für folgende Fächer und Fachbereiche ist durch die Schulbehörde Fachberatung zur Verfügung zu stellen:

Primarbereich (Grundschule / Förderschule)

  • Fächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Evangelische und Katholische Religion, Islamische Religion, Werte und Normen, Sport

  • Fachbereich: Musisch-kulturelle Bildung; Fachberatung Übergang Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa) und Grundschule,

Sekundarbereich I (Hauptschule / Realschule / Oberschule / Förderschule)

  • Fächer: Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache (in der Regel Französisch), Mathematik, Evangelische und Katholische Religion, Islamische Religion, Werte und Normen, Sport

  • Fachbereiche / Profile: Naturwissenschaften, geschichtlich-soziale Weltkunde, Musisch-kulturelle Bildung, Arbeit / Wirtschaft-Technik sowie die Profile Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales

Primar- und Sekundarbereiche I und II aller allgemein bildenden Schulformen

  • Sonderpädagogische Unterstützung (einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen)

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)

Abschnitt 4 SchFBRdErl - Kontingente

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Schulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden umfassen in der Regel fünf Wochenstunden. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der beauftragten Lehrkräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen. Der Unterrichtseinsatz sollte so erfolgen, dass wöchentlich möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist. Die Schulbehörde kann hierbei zur Koordinierung der Beratung sowie zur Durchführung gemeinsamer Dienstbesprechungen einen landesweit einheitlichen Tag bestimmen.

Sollte die Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung zu Zeiten eines geplanten Unterrichtseinsatzes in Schule erfolgen müssen, so ist eine Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung sicherzustellen.

Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 1693 Stunden zur Verfügung.

Regionale Landes- ämter für Schule und Bildung (RLSB)Anrechnungsstunden
RLSB Braunschweig333
RLSB Hannover411
RLSB Lüneburg422
RLSB Osnabrück519
Gesamt1693 (inkl. 8 Stunden Islamische Religion (RI))

Die untenstehende Zuordnung der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Fachbereiche und Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind Richtwerte. Die Schulbehörde kann in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen; dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten.

Bei den Fachberatungen sonderpädagogische Unterstützung und Übergang Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind die Gesamtsumme und die Aufteilung der Anrechnungsstunden auf die Regionalabteilungen einzuhalten.

Es ist darüber hinaus anzustreben, dass in den genannten Fächern und Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird.

Primarbereich

Anrechnungsstunden
RLSBDEMASUENRE/RK 1)RI 2)WuNSPMu- KuBiKiTa/GSGesamt
RLSB BS151510151585151524129
RLSB H20201515205201531161
RLSB LG20201520205201531166
RLSB OS25252020255251539199
Gesamt80806070808208060125663

Sekundarbereich I

Anrechnungsstunden
RLSBDEMAEN2. FSNTWGSWRE/RK 1)WuNSPMu KU BiProfile und FächerGesamt
WITEGes. u. Soz./HW
RLSB BS101510510101551010131313139
RLSB H152015515152051510151515180
RLSB LG152015515152051510171717186
RLSB OS202520520152552010202020225
Gesamt60806020605580206040656565730

Primar- und Sekundarbereiche I und II

Anrechnungsstunden
RLSBSonderpädagogische Unterstützung
RLSB BS65
RLSB H70
RLSB LG70
RLSB OS95
Gesamt300

Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)

landesweite Fachberatung für den Primär- und Sekundarbereich I

Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)