Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.07.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SchFBRdErl - Kontingente

Bibliographie

Titel
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
SchFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Schulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden umfassen in der Regel fünf Wochenstunden. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der beauftragten Lehrkräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen. Der Unterrichtseinsatz sollte so erfolgen, dass wöchentlich möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist. Die Schulbehörde kann hierbei zur Koordinierung der Beratung sowie zur Durchführung gemeinsamer Dienstbesprechungen einen landesweit einheitlichen Tag bestimmen.

Sollte die Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung zu Zeiten eines geplanten Unterrichtseinsatzes in Schule erfolgen müssen, so ist eine Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung sicherzustellen.

Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 1693 Stunden zur Verfügung.

Regionale Landes- ämter für Schule und Bildung (RLSB)Anrechnungsstunden
RLSB Braunschweig333
RLSB Hannover411
RLSB Lüneburg422
RLSB Osnabrück519
Gesamt1693 (inkl. 8 Stunden Islamische Religion (RI))

Die untenstehende Zuordnung der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Fachbereiche und Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind Richtwerte. Die Schulbehörde kann in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen; dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten.

Bei den Fachberatungen sonderpädagogische Unterstützung und Übergang Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind die Gesamtsumme und die Aufteilung der Anrechnungsstunden auf die Regionalabteilungen einzuhalten.

Es ist darüber hinaus anzustreben, dass in den genannten Fächern und Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird.

Primarbereich

Anrechnungsstunden
RLSBDEMASUENRE/RK 1)RI 2)WuNSPMu- KuBiKiTa/GSGesamt
RLSB BS151510151585151524129
RLSB H20201515205201531161
RLSB LG20201520205201531166
RLSB OS25252020255251539199
Gesamt80806070808208060125663

Sekundarbereich I

Anrechnungsstunden
RLSBDEMAEN2. FSNTWGSWRE/RK 1)WuNSPMu KU BiProfile und FächerGesamt
WITEGes. u. Soz./HW
RLSB BS101510510101551010131313139
RLSB H152015515152051510151515180
RLSB LG152015515152051510171717186
RLSB OS202520520152552010202020225
Gesamt60806020605580206040656565730

Primar- und Sekundarbereiche I und II

Anrechnungsstunden
RLSBSonderpädagogische Unterstützung
RLSB BS65
RLSB H70
RLSB LG70
RLSB OS95
Gesamt300

Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)

landesweite Fachberatung für den Primär- und Sekundarbereich I

Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 1. Juli 2021 (SVBl. S. 349)