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  • ab 03.02.1966 (aktuelle Fassung)

Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Bibliographie

Titel
Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NIHBBFStrVbg,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100020000000

Vom 5./14. Mai 1965 (Nds. GVBl. S. 237 - VORIS 92100 02 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 8. November 1965 (Nds. GVBl. S. 237)

Das Land Niedersachsen
- nachstehend mit "Niedersachsen" bezeichnet -
und
die Freie Hansestadt Bremen
- nachstehend mit "Bremen" bezeichnet -
schließen folgende Vereinbarung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden1
Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung2
Kündigung3
Schlußbestimmungen4