Anlage 7 ZRHO
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Muster ZRH 7
(zu § 65m ZRHO)
Adressfeld (Empfangsstelle)
Az. _____________________________________
Hinweise für den Zustellungsempfänger/die Zustellungsempfängerin
Die anliegenden Schriftstücke werden Ihnen auf Ersuchen der Justizbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zugestellt.
Ihnen steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Annahmeverweigerungsrecht zu.
Sie können die Annahme nicht verweigern, wenn:
- a)die Schriftstücke in deutsch abgefasst sind oder
- b)die Schriftstücke in einer für Sie verständlichen Sprache des Staates abgefasst sind, aus dem das Ersuchen stammt oder
- c)fremdsprachigen Schriftstücken deutsche Übersetzungen beiliegen.
In allen anderen Fällen können Sie die Annahme der Schriftstücke verweigern.
Die Verweigerung der Annahme können Sie unter Rückgabe der anliegenden Schriftstücke der oben angegebenen Stelle mitteilen. Hierfür können Sie die unten vorbereitete Erklärung verwenden.
Sofern binnen einer Woche ab Zustellung der Schriftstücke keine Erklärung der Annahmeverweigerung hier eingeht, wird der ersuchenden Stelle der Nachweis über die erfolgte Zustellung übersandt werden.
Annahmeverweigerung
Auf Grund der verwendeten Sprache wird die Annahme der beiliegenden Schriftstücke, die hiermit zurückgegeben werden, verweigert.
Name und Vorname. Firma usw.
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Ort, Datum
Unterschrift/en