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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 IntZuwGewRL - 9. Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung einer Zuwendung zu den Ausgaben für die Internatsunterbringung von Schiffer-, Schausteller- und Zirkuskindern
Redaktionelle Abkürzung
IntZuwGewRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010035065

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.1990 in Kraft. Gleichzeitig wird der RdErl. vom 10.12.1981 (n. v. - GültL 162/11) aufgehoben.