Anlage IFPFuEFördErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
- Redaktionelle Abkürzung
- IFPFuEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
Qualitätskriterium | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | ||
---|---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 33 | 55 | |
A) | Ausgangslage und Ziele | - | 10 | |
Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft: Das Vorhaben trägt zur Sicherung der Arbeitsplätze sowie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und damit der niedersächsischen Wirtschaft bei (5). Es ist geplant, neue Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen (+ 5). | - | 10 | ||
B) | Qualität des Umsetzungskonzepts | - | 30 | |
1.1 Innovationsgehalt: Produkt, Produktionsverfahren oder Dienstleistung sind Neuheiten in der Bundesrepublik Deutschland (5). Das Vorhaben übt eine erhebliche branchenübergreifende Strahlwirkung aus (+ 5). | - | 10 | ||
1.2 Technologisches Entwicklungsrisiko: Ein technologisches Entwicklungsrisiko für den Zuwendungsempfänger liegt vor (5). Der Lösungsweg weist einen besonders innovativen Ansatz auf (+ 5). | - | 10 | ||
1.3 Realisierbarkeit: Vorhaben und Lösungsweg sind hinreichend konkretisiert und lassen eine erfolgreiche Realisierung erwarten (2). Die verfügbaren Ressourcen werden besonders effektiv und effizient eingesetzt (+ 3). | - | 5 | ||
1.4 Marktfähigkeit Produkt, Produktionsverfahren oder Dienstleistung sind marktfähig und das Verwertungsinteresse des Antragstellers ist ausreichend belegt (2). Das Vorhaben zielt auf einen Wachstumsmarkt mit besonderem Potential (+ 3). | - | 5 | ||
C) | Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie | - | 15 | |
1.5 Stärkung der Innovationskraft der KMU: Durch das Vorhaben wird die Innovationsfähigkeit des Unternehmens verbessert und es ist mit einer konkreten Ausweitung der FuE-Kapazitäten (Ausstattung, Personal, Prozesse) verbunden. | - | 3 | ||
1.6 Kooperation und Wissenstransfer: Das Vorhaben beinhaltet einen kooperativen Ansatz und es erfolgt eine Verstärkung des Technologietransfers durch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen. | - | 3 | ||
1.7 Gründungsintensität: Das Vorhaben wird von einem jungen Unternehmen (< 5 Jahre) durchgeführt. | - | 3 | ||
1.8 | Förderung regionalspezifischer Innovationspotenziale im ländlichen Raum: Das Unternehmen hat seinen Sitz im ländlichen Raum1) oder führt ein Vorhaben durch, dass dem ländlichen Raum zugutekommt (1). Mit dem Projekt werden regionalspezifische Innovationspotenziale gefördert (+ 2). | - | 3 | |
1.9 Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie: Das Vorhaben hat einen Bezug zu einem der festgelegten Spezialisierungsfelder (Spezialisierung des RIS3 - Unterausschuss Innovation zum EFRE-Begleitausschuss). | - | 3 | ||
2. | Querschnittsziele | 12 | 20 | |
Gleichstellung: Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht. | - | 3 | ||
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht. | - | 3 | ||
Nachhaltige Entwicklung: Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | - | 11 | ||
Gute Arbeit: Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht. | - | 3 | ||
3. | Regionalfachliche Komponente | 25 | ||
Regionale Entwicklung: Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS). Das Vorhaben leistet keinen Beitrag zur Umsetzung der RHS (0). Das Vorhaben leistet einen relevanten Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS 2) (5). Das Vorhaben leistet einen besonders hohen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS 3) (10). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 10 | |||
Kooperation: Das Vorhaben zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.) Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz (0). Bei dem Vorhaben findet eine Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften/relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt (2). Es handelt sich um ein Kooperationsvorhaben mehrerer Partner; d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure (Vorhabenträgerschaft einschließlich gemeinsame Finanzierung des Vorhabens) (5). | 5 | |||
Grenzübergreifende Entwicklung: Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa | 5 | |||
Zusatzkriterium Modellhaftigkeit: Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der RHS (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 5 | |||
Insgesamt | 60 | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.
Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels bewerten, mindestens 33 der 55 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.
Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 12 der maximal 20 möglichen Punkte zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.
Zum ländlichen Raum gehört das gesamte Landesgebiet außerhalb der regionsangehörigen Landeshauptstadt Hannover, der kreisfreien Städte Braunschweig, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg, der großen selbständigen Städte Hildesheim und Lüneburg sowie der kreisangehörigen Stadt Göttingen. (Definition gemäß dem "Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum [PFEIL]" der Bundesländer Niedersachsen und Bremen im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums [ELER]" 2014-2022 sowie der künftigen Förderung nach dem deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland] 2023-2027).
Definition "relevanter Beitrag": Das Vorhaben hat eine nachhaltige Wirkung über den Förderzeitraum hinaus.
Definition "besonders hoher Beitrag":
Das Vorhaben hat eine nachhaltige Wirkung über den Förderzeitraum hinaus und
das Vorhaben hat eine fachübergreifende integrative Ausrichtung und
mit dem Vorhaben sind Synergieeffekte verbunden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 18. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 662)