Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 20.03.1995, Az.: Ss 59/95
Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit der Behauptung; Tatsächliche Gründe; Urteilsgründe; Wiederholung der gesetzlichen Formulierung; Beweiserhebung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 20.03.1995
- Aktenzeichen
- Ss 59/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13151
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1995:0320.SS59.95.0A
Rechtsgrundlagen
- § 244 StPO
- § 244 Abs. 3 StPO
Fundstelle
- DAR 1995, 302-303 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Beweisantrag kann nicht mit der Bedeutungslosigkeit der behauptete Tatsache aus tatsächlichen Gründen abgelehnt werden, wenn in den Urteilsgründen lediglich die Wiederholung der gesetzlichen Formulierung des § 244 Abs. 3 vorhanden ist und nähere Angaben, daß und warum das Gericht die beantragte Beweiserhebung für nicht geboten erachtet hat, nicht enthalten sind.