Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 20.03.1995, Az.: Ss 59/95

Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit der Behauptung; Tatsächliche Gründe; Urteilsgründe; Wiederholung der gesetzlichen Formulierung; Beweiserhebung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
20.03.1995
Aktenzeichen
Ss 59/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13151
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0320.SS59.95.0A

Fundstelle

  • DAR 1995, 302-303 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Beweisantrag kann nicht mit der Bedeutungslosigkeit der behauptete Tatsache aus tatsächlichen Gründen abgelehnt werden, wenn in den Urteilsgründen lediglich die Wiederholung der gesetzlichen Formulierung des § 244 Abs. 3 vorhanden ist und nähere Angaben, daß und warum das Gericht die beantragte Beweiserhebung für nicht geboten erachtet hat, nicht enthalten sind.