Abschnitt 2 OstfrIErbbauRRdErl
Bibliographie
- Titel
- Bestellung von Erbbaurechten auf den Ostfriesischen Inseln
- Redaktionelle Abkürzung
- OstfrIErbbauRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Vor diesem Hintergrund kann ein entbehrliches unbebautes Grundstück des Landes auf den Ostfriesischen Inseln statt einer vorrangigen Veräußerung nach VV Nr. 6.1.2 Satz 1 zu § 64 LHO künftig durch Bestellung eines Erbbaurechts vermarktet werden, ohne dass die weiteren Voraussetzungen der VV Nr. 6.1.2 Satz 2 zu § 64 LHO gegeben sein müssen. Dies gilt nicht für Grundstücke des Landes, die aus Staatserbschaften stammen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 7. November 2018 (Nds. MBl. S. 1192)