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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 OstfrIErbbauRRdErl

Bibliographie

Titel
Bestellung von Erbbaurechten auf den Ostfriesischen Inseln
Redaktionelle Abkürzung
OstfrIErbbauRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Vor diesem Hintergrund kann ein entbehrliches unbebautes Grundstück des Landes auf den Ostfriesischen Inseln statt einer vorrangigen Veräußerung nach VV Nr. 6.1.2 Satz 1 zu § 64 LHO künftig durch Bestellung eines Erbbaurechts vermarktet werden, ohne dass die weiteren Voraussetzungen der VV Nr. 6.1.2 Satz 2 zu § 64 LHO gegeben sein müssen. Dies gilt nicht für Grundstücke des Landes, die aus Staatserbschaften stammen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 7. November 2018 (Nds. MBl. S. 1192)