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Anlage 1 SpTSRdErl - Scoring-Modell für die Antragstellung zur Verwendung der Zusatzbezeichnung "Talentschule des Sports"

Bibliographie

Titel
Talentschulen des Sports
Redaktionelle Abkürzung
SpTSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Anwendung:

Das Scoring-Modell weist die acht Kriterien lt. Nr. 2 des Erlasses "Talentschule des Sports" aus. Darüber hinaus werden weitere Informationen im Sinne eines "Stammdatenblattes" (Anlage 2) von der Schule erfragt.

Die antragstellende Schule kann sich mit diesem Modell selbst einschätzen. Es ist außerdem die Grundlage für die Prüfung des Antrags durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB), die die Kriterien anwendet.

Die maximal erreichbare Punktzahl für die einzelnen Kriterien und zusätzlichen Angaben ist in der linken Spalte angegeben. In der folgenden Spalte wird die Selbsteinschätzung der Schule eingetragen. In die rechte Spalte können Anmerkungen oder Verweise auf beigefügte Anlagen aufgenommen werden.

150 Punkte sind maximal erreichbar. Eine Schule, die die Zusatzbezeichnung "Talentschule des Sports" verwenden möchte, muss die obligatorischen Fragen alle mit Ja beantworten und

mindestens 80 Punkte

erreichen.

Kontaktdaten der Schule

Name der Schule:
_______________________________________________________________________

Schulform:
_______________________________________________________________________

Schulleiter/in:
_______________________________________________________________________

Anschrift:
_______________________________________________________________________

E-Mail:
_______________________________________________________________________

Telefon/Fax:
_______________________________________________________________________

Homepage:
_______________________________________________________________________

Obligatorische Nachweise:

Der Beschluss der Schule, eine "Talentschule des Sports"JA □NEIN □
zu werden, ist am _______________ erfolgt.
Der Schulträger hat der Bewerbung zugestimmt.JA □NEIN □
Die Schule erklärt ihre Bereitschaft, den SportunterrichtJA □NEIN □
zur Talentsichtung zu öffnen.
Die Schule erklärt sich bereit, externe Talentscouts zur SichtungJA □NEIN □
im Sportunterricht im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen zuzulassen.
Die Schule verfügt über funktionelle Sportstätten.JA □NEIN □
Die Schule arbeitet mit einem leistungssportorientiertenJA □NEIN □
Sportverein zusammen.
Das Stammdatenblatt der Schule liegt vollständig vor.JA □NEIN □

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 11. Juni 2018 (SVBl. S. 395)