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  • ab 11.10.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 TZBÖD

Bibliographie

Titel
Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
Redaktionelle Abkürzung
TZBÖD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000031

1.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 80a NBG und entsprechenden Vorschriften anderer Länder (vgl. u.a. Urteile vom 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87, ZBR 1989 S. 338, 2 C 14.88 und 2 C 30.88 -) ist die Ermäßigung der Arbeitszeit neu eingestellter Beamter oder Richter auf Grund ihnen abverlangter Anträge ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung rechtswidrig.