Abschnitt 1 TZBÖD
Bibliographie
- Titel
- Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
- Redaktionelle Abkürzung
- TZBÖD,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010000031
1.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 80a NBG und entsprechenden Vorschriften anderer Länder (vgl. u.a. Urteile vom 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87, ZBR 1989 S. 338, 2 C 14.88 und 2 C 30.88 -) ist die Ermäßigung der Arbeitszeit neu eingestellter Beamter oder Richter auf Grund ihnen abverlangter Anträge ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung rechtswidrig.