Abschnitt 5 TZBÖD
Bibliographie
- Titel
- Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
- Redaktionelle Abkürzung
- TZBÖD,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010000031
5.
Die Bezugserlasse werden aufgehoben.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung,
Gemeinden und Landkreise sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.