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  • ab 11.10.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 TZBÖD

Bibliographie

Titel
Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
Redaktionelle Abkürzung
TZBÖD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000031

5.
Die Bezugserlasse werden aufgehoben.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung,
Gemeinden und Landkreise sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.