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  • ab 11.10.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 TZBÖD

Bibliographie

Titel
Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
Redaktionelle Abkürzung
TZBÖD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000031

3.
Soweit für die Durchführung der Nr. 2.1 freie und besetzbare Planstellen nicht verfügbar sind, können zusätzliche Planstellen oder überplanmäßige Haushaltsmittel beim Finanzministerium beantragt werden.