Abschnitt 3 TZBÖD
Bibliographie
- Titel
- Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
- Redaktionelle Abkürzung
- TZBÖD,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010000031
3.
Soweit für die Durchführung der Nr. 2.1 freie und besetzbare Planstellen nicht verfügbar sind, können zusätzliche Planstellen oder überplanmäßige Haushaltsmittel beim Finanzministerium beantragt werden.