Anlage 2 MStV - Negativliste Jugendangebot
Bibliographie
- Titel
- Medienstaatsvertrag (MStV)
- Amtliche Abkürzung
- MStV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(zu § 33 Abs. 5 Satz 1 des Medienstaatsvertrages)
- 1.
Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
- 2.
Branchenregister und -verzeichnisse,
- 3.
Preisvergleichsrubriken sowie Berechnungsprogramme (zum Beispiel Preisrechner, Versicherungsrechner),
- 4.
Rubriken für die Bewertung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten,
- 5.
Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
- 6.
Ratgeberrubriken ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 7.
Business-Networks,
- 8.
Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 61 des Telekommunikationsgesetzes,
- 9.
Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- 10.
Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
- 11.
Routenplaner,
- 12.
Verlinkungen ohne redaktionelle Prüfung und Verlinkungen, die unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen,
- 13.
Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen, soweit es sich um ein zeitlich unbefristetes nicht-aktionsbezogenes Angebot zum Download von Musiktiteln handelt,
- 14.
Spieleangebote ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 15.
Fotodownload ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 16.
Veranstaltungskalender ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 17.
Foren und Chats ohne redaktionelle Begleitung. Im Übrigen dürfen Foren und Chats nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.