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Abschnitt 2 2. DIBt-ÄndAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)
Redaktionelle Abkürzung
2. DIBt-ÄndAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

2. (1)
Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligen ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.