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§ 7 SubVO

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen (Subdelegationsverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
SubVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wird übertragen die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVOZustG zur Regelung der Zuständigkeit für die Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung nach § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.