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  • ab 22.01.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 VersRVersARE

Bibliographie

Titel
Versorgungsänderungsgesetz 2001; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach den §§ 1587 ff. BGB
Redaktionelle Abkürzung
VersRVersARE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

3.
Im Sinne einer einheitlichen Berechnungsmethode sind der im Versorgungsausgleichsverfahren maßgebliche Betrag der Versorgung/Versorgungsanwartschaft (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB) sowie die ermittelten Werte zur Berechnung (z. B. 1/12 der Sonderzuwendung) nach Maßgabe des § 49 Abs. 8 BeamtVG zu runden.

An das
Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung

Nachrichtlich:

An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts