§ 9 NHebG - Vergütung der Hebammenhilfe
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)
- Amtliche Abkürzung
- NHebG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Das Fachministerium wird ermächtigt, Gebühren für Hebammenhilfe der freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verordnung zu bestimmen.