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§ 9 NHebG - Vergütung der Hebammenhilfe

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)
Amtliche Abkürzung
NHebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Das Fachministerium wird ermächtigt, Gebühren für Hebammenhilfe der freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verordnung zu bestimmen.