Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.07.1990, Az.: L 1 An 158/89

Waise; Minderjähriger; Halbwaisenrente; Antrag; Vater; Konto; Überweisung; Doppelüberweisung; Überzahlung; Zurückforderung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
25.07.1990
Aktenzeichen
L 1 An 158/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11660
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1990:0725.L1AN158.89.0A

Fundstellen

  • Breith 1991, 127
  • FamRZ 1991, 496-497 (Volltext mit amtl. LS)
  • HV-INFO 1991, 826

Amtlicher Leitsatz

Ist einer minderjährigen Waise Halbwaisenrente gewährt worden und ist diese antragsgemäß auf ein Konto des Vaters überwiesen worden, so kann eine versehentlich durch Doppelüberweisung erfolgte Überzahlung der Halbwaisenrente gleichwohl nur von der Waise, nicht von dem Vater zurückgefordert werden.