Abschnitt 5 RVVEFördErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- RVVEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie muss 5 000 EUR übersteigen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 100 000 EUR.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erlasses vom 17. August 2022 (Nds. MBl. S. 1175)