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Abschnitt 4 AnOrgStA - Einrichtung von Abteilungen

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
Redaktionelle Abkürzung
AnOrgStA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800000000007

Bei den Generalstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften können mit Zustimmung des Justizministeriums Abteilungen gebildet werden.