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  • ab 04.05.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BefÜMWKRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜMWKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

3.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Einwilligung des MF. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.

An
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