Abschnitt 3 BefÜMWKRdErl
Bibliographie
- Titel
- Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
- Redaktionelle Abkürzung
- BefÜMWKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000
3.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Einwilligung des MF. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.
An
die Hochschulen in der Trägerschaft des Staates
die Niedersächsische Landesbibliothek Hannover
die Landesbibliothek Oldenburg
die Technische Informationsbibliothek Hannover
die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel
das Staatstheater Braunschweig
das Oldenburgische Staatstheater
die Klosterkammer Hannover
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege