BefÜMWKRdErl,NI - BefugnisübertragungsRdErl MWK

Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜMWKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

RdErl. d. MWK v. 15.4.2005 - Z3-04 001 -

Vom 15. April 2005 (Nds. MBl. S. 292)

- VORIS 64000 -

Bezug:

RdErl. d. MF v. 11.7.1996 (Nds. MBl. S. 1868), zuletzt geändert durch RdErl. d. MF v. 7.2.2005 (Nds. MBl. S. 184)
- VORIS 64000 03 00 00 006 -

Abschnitt 1 BefÜMWKRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜMWKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

1.
Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 LHO i. V. m. dem Bezugserlass (Nummer 6 der VV zu § 59 LHO - Anlage zum RdErl. vom 4.1.2005, Nds. MBl. S. 92 -) wird den Hochschulen in Trägerschaft des Staates, den Landesbibliotheken, den Staatstheatern Braunschweig und Oldenburg, der Klosterkammer Hannover und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege die Befugnis übertragen,

1.1
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zur Höhe von 25.000 EUR bis zu 18 Monaten und
  • bis zur Höhe von 10.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

1.2
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 25.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;

1.3
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 20.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 2 BefÜMWKRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜMWKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

2.
Den übrigen nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs des MWK wird die Befugnis übertragen,

2.1
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 10.000 EUR bis zu 18 Monaten zu stunden;

2.2
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zur Höhe von 10.000 EUR befristet und
  • bis zur Höhe von 5.000 EUR unbefristet

niederzuschlagen;

2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 5.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 3 BefÜMWKRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜMWKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

3.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Einwilligung des MF. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.

An
die Hochschulen in der Trägerschaft des Staates
die Niedersächsische Landesbibliothek Hannover
die Landesbibliothek Oldenburg
die Technische Informationsbibliothek Hannover
die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel
das Staatstheater Braunschweig
das Oldenburgische Staatstheater
die Klosterkammer Hannover
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege