Abschnitt 2 BefÜMWKRdErl
Bibliographie
- Titel
- Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
- Redaktionelle Abkürzung
- BefÜMWKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000
2.
Den übrigen nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs des MWK wird die Befugnis übertragen,
2.1
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 10.000 EUR bis zu 18 Monaten zu stunden;
2.2
Ansprüche im Einzelfall
- bis zur Höhe von 10.000 EUR befristet und
- bis zur Höhe von 5.000 EUR unbefristet
niederzuschlagen;
2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 5.000 EUR zu erlassen.