Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.08.1998, Az.: 8 L 3470/98

Handelsregistereintragung; Gewerbebetrieb; IHK-Grundbeitrag;; Registerpflicht

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.08.1998
Aktenzeichen
8 L 3470/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14249
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0824.8L3470.98.0A

Fundstelle

  • GewArch 1999, 38

Amtlicher Leitsatz

Die Handelsregistereintragung ist kein geeignetes Kriterium für die Feststellung, ob ein Gewerbebetrieb - unabhängig vom Ertrag bzw Gewinn - eine bestimmte Leistungskraft hat oder nicht. Nur als ergänzendes Kriterium neben dem Gewerbeertrag bzw Gewinn kann die Registerpflicht einen Anknüpfungspunkt für die Leistungskraft eines Kammerzugehörigen und damit für die Höhe des Grundbeitrags eröffnen.