Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.08.1998, Az.: 17 L 3267/96

Wahlanfechtungsverfahren; Fortsetzungsfeststellungsbegehren; Ungültigkeitserklärung; Wahl; Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
01.08.1998
Aktenzeichen
17 L 3267/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0801.17L3267.96.0A

Fundstellen

  • ZfPR 1999, 23
  • ZfPR 2000, 16
  • ZfPR 1999, 57

Amtlicher Leitsatz

Läuft während eines Wahlanfechtungsverfahrens die Amtszeit des Personalrats ab, so kann eine gestaltende Entscheidung, wie sie die Ungültigkeitserklärung der Wahl ist, nicht mehr ergehen. Das Wahlanfechtungsverfahren kann aber dann, wenn mit einem wiederholten Auftreten der Streitfrage zu rechnen ist, mit einem Antrag auf Feststellung fortgesetzt werden, daß ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorgelegen hat.