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  • ab 01.04.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RURdErl - Datenaustausch

Bibliographie

Titel
Öffentliche Wasserversorgung, Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen
Redaktionelle Abkürzung
RURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Die im Zuge der Eigenüberwachung des Rohwassers sowie aus der Beobachtung der Vorfeldmessstellen gewonnenen Daten dienen den Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zur Qualitätssicherung. Die Daten sollen darüber hinaus zur Ergänzung der Datengrundlage des landesweiten Grundwassergütemessnetzes genutzt und deshalb zentral in der landesweiten Datenbank im Fachinformationssystem Wasser (FIS-W) des NLWKN zusammengeführt werden.

Dazu haben die WVU die Stammdaten (einschließlich Schicht- und Ausbaudaten), Stammdatenänderungen und die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen dem NLWKN laufend bzw. spätestens bis zum 1. April des Folgejahres zu übermitteln.

Der NLWKN pflegt die Daten in die Landesdatenbank (FIS-W) ein. Mittels der Landesdatenbank (LDB online) werden anschließend landesweit die Daten zur Verfügung gestellt.

Die Stammdaten der Messstellen und die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen sind dem NLWKN in folgender Form zuzuleiten:

Die Stammdaten der Messstellen sind nach Struktur und Inhalt entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Erfassungsbogen ggf. mit separaten Anlagen (z. B. Schicht- und Ausbaudaten) zu übermitteln. Anlage 2 wird auch als MS-Word-Formular zum Download auf der Internetseite des NLWKN *) bereitgestellt. Davon abweichende Stammdatenmitteilungen sind mit dem NLWKN abzustimmen. Die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen sind auf Datenträgern - oder nach Absprache per E-Mail - in dem vom NLWKN vorgegebenen oder in einem anderen, mit dem NLWKN abgestimmten Format zu übermitteln. Die Beschreibung des Datenformats und der Schnittstelle zur Übermittlung der Daten an den NLWKN werden auf der Internetseite des NLWKN *) veröffentlicht.

Die Weitergabe der Stamm- und Analysedaten von Wasseruntersuchungen aus Talsperren an den NLWKN erfolgt entsprechend.

Die unteren Wasserbehörden teilen dem NLWKN die von ihnen neu getroffenen Regelungen oder Änderungen von Regelungen zur Eigenüberwachung der WVU unmittelbar nach Herausgabe des diesbezüglichen Bescheides mit. Diese Informationen dienen dem NLWKN dazu, die landesweite Datenbank den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Datenauswertungen, die Messstellen einzelner Wassergewinnungsanlagen betreffen, werden dem jeweiligen WVU und der zuständigen Wasserbehörde vom GLD auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 20. März 2019 (Nds. MBl. S. 599)