Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 26.10.1995, Az.: 14 U 206/93
Pflichten des Kfz-Führers; Überprüfung der Reifen; Fachwerkstatt; Alter der Reifen; Vibrationen
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 26.10.1995
- Aktenzeichen
- 14 U 206/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15948
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1995:1026.14U206.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 23 Abs. 1 StVO
Fundstellen
- NZV 1997, 270-271 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1997, 202-203 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auch der Führer eines Kfz kann verpflichtet sein, die Reifen eines 19 Jahre alten Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihm das Alter der Reifen nicht bekannt ist und er weiß, daß das Fahrzeug Vibrationen aufweist, die auch durch Auswuchten der Reifen nicht haben beseitigt werden können.