Art. 3 AusbPolFühA
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
- Redaktionelle Abkürzung
- AusbPolFühA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411020000000
(1) Bei der Polizei-Führungsakademie wird ein Kuratorium gebildet. Als ständige Mitglieder gehören dem Kuratorium je drei Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes und je zwei Vertreter der anderen Länder an. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.
(2) Der Bund und jedes Land haben je eine Stimme. Die Stimme kann nur durch ein anwesendes Mitglied oder dessen Vertreter abgegeben werden. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Abstimmungen über die
- 1.Genehmigung des Haushaltsvoranschlages (Art. 4 Abs. 1 Nr. 2.),
- 2.Haushaltsausgaben für Grunderwerb oder einmalige Baumaßnahmen,
- 3.Bestellung der Fachbereichsleiter und hauptamtlichen Dozenten (Art. 4 Abs. 1 Nr. 3.),
- 4.Festsetzung der Teilnehmergebühren (Art. 4 Abs. 1 Nr. 4.)
haben der Bund und jedes Land für je angefangene 3. v.H. des Kostenbeitrages (Art. 16) je eine Stimme. (1) In diesen Fällen bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Stimmen des Bundes oder eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden.
Haushaltsausgaben für Grunderwerb und einmalige Baumaßnahmen können gegen die Stimmen des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes nicht beschlossen werden.
(3) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und dessen Vertreter, die verschiedenen Beteiligten angehören müssen.
(4) Das Kuratorium hält halbjährlich - im übrigen nach Bedarf - Sitzungen ab, die in der Regel am Sitz der Polizei-Führungsakademie stattfinden. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder von mindestens drei Ländern sind weitere Sitzungen einzuberufen.
(5) Der Präsident der Polizei-Führungsakademie nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.