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§ 24 NDG - Vorland vor hochliegendem Gelände

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
Amtliche Abkürzung
NDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200040000000

Für das Vorland vor dem hochliegenden Gelände bei Dangast und zwischen Arensch und Duhnen gelten die §§ 21 und 23 sinngemäß.