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§ 24 NDG - Vorland vor hoch liegendem Gelände

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
Redaktionelle Abkürzung
NDG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200040000000

Für das Vorland vor dem hoch liegenden Gelände bei Dangast und zwischen Arensch und Duhnen gelten § 21 und § 23 sinngemäß.