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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 LSekIAufgRdErl

Bibliographie

Titel
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten an Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Haupt- und Realschulzweigen an Oberschulen und zusammengefassten Haupt- und Realschulen, einschließlich der Konkordatsschulen
Redaktionelle Abkürzung
LSekIAufgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 01.08.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 1. August 2024 (SVBl. S. 471)