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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LSekIAufgRdErl

Bibliographie

Titel
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten an Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Haupt- und Realschulzweigen an Oberschulen und zusammengefassten Haupt- und Realschulen, einschließlich der Konkordatsschulen
Redaktionelle Abkürzung
LSekIAufgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Bei der gemäß § 9 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und § 11 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vorzunehmenden Ausschreibung der Dienstposten oder Arbeitsplätze der BesGr. A 13+Z NBesG sind die von der Schule gewünschten Aufgaben anzugeben; in begründeten Fällen können die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) nach Rücksprache mit der Schule Änderungen bei der Ausschreibung vornehmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 1. August 2024 (SVBl. S. 471)