Abschnitt 6 SuPZuwErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
- Redaktionelle Abkürzung
- SuPZuwErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21069
Es wird vorausgesetzt, dass sich die Region Hannover, die Landkreise oder kreisfreien Städte, ggf. auch andere Gebietskörperschaften an der Finanzierung angemessen beteiligen. Die Einrichtungsträger sollen Eigenmittel einbringen. Soweit die rechtliche Möglichkeit besteht, sind Leistungen mit Dritten abzurechnen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erlasses vom 20. November 2020 (Nds. MBl. S. 1440)