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Abschnitt 2 BbSSchIRdErl - Grundsätzliche Regelungen

Bibliographie

Titel
Schulinspektion an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BbSSchIRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(1) Schulinspektorinnen und Schulinspektoren (als Inspektionsteam) schätzen die Qualität der schulischen Prozesse ein, die für die Entwicklung von Schulqualität von zentraler Bedeutung sind und damit Kernaufgaben von Schule darstellen. Die Beschreibung und Strukturierung dieser Kernaufgaben erfolgt im Kernaufgabenmodell für die berufsbildenden Schulen - KAM-BBS - (Bezugserlass zu a).

(2) Für die Inspektion der berufsbildenden Schulen erfolgt eine Auswahl von Qualitätsbereichen und Kernaufgaben. Die Auswahl wird in den jeweiligen Prüfaufträgen des MK für einen definierten Zeitraum festgelegt.

  1. a)

    Der Prüfauftrag leitet sich aus dem Kernaufgabenmodell - KAM-BBS - ab. Per Erlass des MK wird der Prüfauftrag für den Bereich "Berufliche Bildung" veröffentlicht.

  2. b)

    Im Zentrum des Prüfauftrages stehen Qualitätsbereiche und Kernaufgaben, die vom Auftraggeber aufgrund bildungspolitischer und aktueller Fragestellungen einer externen Evaluation unterzogen werden. An die Ermittlung der Qualität in ausgewählten Bereichen der beruflichen Bildung schließt sich der individuelle Qualitätsentwicklungsprozess in Schule an.

  3. c)

    Detailplanungen zum geltenden Prüfauftrag werden zwischen dem MK und der Schulinspektion-BBS abgestimmt.

  4. d)

    Die aus dem Prüfauftrag gewonnenen Erkenntnisse werden für den Abschlussbericht aufbereitet und dienen der Weiterentwicklung der Qualitätsarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Sie werden auch für die Weiterentwicklung von Verfahren und Methoden der externen Evaluation genutzt. Das MK als Auftraggeber entscheidet über die weitere Verwendung und Veröffentlichung.

(3) Zwischen der Leitung der BBS und dem Inspektionsteam werden Selbst- und Fremdbewertung zu den Qualitätsbereichen und ausgewählten Kernaufgaben in einem dialogorientierten Ansatz gegenübergestellt und erörtert. Für die Einschätzung der Prozessqualität der Kernaufgaben sind Kriterien festgelegt.

(4) Die Einschätzung zur Unterrichtsqualität erfolgt mittels Beobachtungs- und Bewertungsbögen anhand standardisierter Merkmale auf Basis der Leitlinie "Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS)" (https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. November 2023 (SVBl. S. 593)