Abschnitt 4 JVEPolBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Beteiligung der Polizei durch Justizvollzugseinrichtungen im Rahmen der Eignungsprüfung bei Gefangenen für Lockerungen des Vollzugs oder bei Sicherungsverwahrten für vollzugsöffnende Maßnahmen und für Unterbringungen im offenen Vollzug, im Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe sowie im Vollzug der Sicherungsverwahrung
- Redaktionelle Abkürzung
- JVEPolBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 4 des RdErl. vom 13. November 2023 (Nds. MBl. S. 954)
An die
niedersächsischen Polizeidienststellen
Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen
Nachrichtlich:
An
die Polizeiakademie Niedersachsen